Ascot Fitness & Health Club

§ 20 SGB Präventionskurse

Nach Paragraph 20 Abs. 1 SGB V Primärprävention sind Krankenkassen dazu verpflichtet, Präventionskurse aus den Bereichen "Bewegungsgewohnheiten", "Ernährung", "Stressbewältigung/ Entspannung" oder "Suchtprävention" zu fördern. Dabei übernimmt die Krankenkasse bis zu 80 % der Kosten, maximal 75 Euro pro Person und Jahr. Bedingung ist, dass der Präventionskurs-Anbieter die § 20 SGB-Vorgaben erfüllt. Nach Beendigung des Präventionskurses lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung vom Kursleiter aushändigen. Diese Teilnahmebescheinigung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne. Fragen Sie uns nach dem § 20 SGB.

Anfrage zu § 20 SGB Präventionskurse

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