Yachtschule Eichler
08. Funkbetriebszeugnis (SRC/UBI/LRC)
Die beiden Zeugnisse für die Sportschifffahrt heißen UKW-Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate / SRC) und Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate / LRC). Das SRC berechtigt zur weltweiten Nutzung von UKW-Funkanlagen des Seefunkdienstes inklusive GMDSS; es ist ausreichend für Funkverkehr auf Yachten in der küstennahen Fahrt. Das LRC berechtigt zur uneingeschränkten Nutzung aller Seefunkfrequenzen (Grenzwelle, Kurzwelle, UKW, Satelliten) inklusive GMDSS und ist erforderlich für Funkverkehr auf Yachten, die auch größere Strecken über offene See zurück legen und die entsprechenden Funkgeräte mitführen. Beide Funkzeugnisse sind unbefristet gültig und entsprechen den internationalen Ausbildungsstandards. Ein Zusatzausbildung zur Erlangung eines "UBI" (Funkzeugnis für die Binnenschifffahrt) wird an jedem Sonntag im Anschluss an die Ausbildung "SRC" angeboten, dauert ca. 1,5 Stunden. In unseren Kursen werden Sie intensiv und in kleinen Gruppen auf die Praxis an Bord und die Prüfung vorbereitet. Für den Kurs 'UKW / SRC' gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen; für den Kurs 'LRC' ist zuerst der Besuch eines Kurses 'UKW / SRC' notwendig.
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